Rechtsprechung
VGH Bayern, 12.11.2019 - 21 CS 19.871 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 80 Abs. 5, § 122 Abs. 2 S. 3, § 146 Abs. 4 S. 6; WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 5, 34 Abs. 1 S. 1 u. 2, § 45 Abs. 5, § 52 Abs. 3 Nr. 7, Abs. 4; BJagdG § 15 Abs. 7
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse und Ungültigerklärung eines Jagdscheins - Einstweiliger Rechtsschutz - rewis.io
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse und Ungültigerklärung eines Jagdscheins - Einstweiliger Rechtsschutz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Waffenrecht; Jagdrecht; Einstweiliger Rechtsschutz; Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Ungültigerklärung eines Jagdscheins; Gröblicher Verstoß gegen die Pflicht des Überlassens von erlaubnispflichtiger Munition nur an waffenrechtlich Berechtigte; umfassende ...
- rechtsportal.de
Gröblicher Verstoß gegen die Pflicht des Überlassens von erlaubnispflichtiger Munition nur an waffenrechtlich Berechtigte; Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit des Inhabers eines Jagdscheins
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 08.04.2019 - RN 4 S 19.348
- VGH Bayern, 12.11.2019 - 21 CS 19.871
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03
Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung …
Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2019 - 21 CS 19.871
Hat sich schon der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte - neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.). - VGH Bayern, 04.03.2016 - 21 CS 15.2718
Führen einer schussbereiten Waffe im Zusammenhang mit der Jagdausübung
Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2019 - 21 CS 19.871
Diese Neben- und Folgeentscheidungen stellen sicher, dass der kraft Gesetzes (§ 45 Abs. 5 WaffG) sofort vollziehbare Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse tatsächlich umgesetzt wird (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 17). - VGH Bayern, 15.08.2008 - 19 CS 08.1471
Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit bei einer Verurteilung zu einer …
Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2019 - 21 CS 19.871
Demzufolge ist weder hinsichtlich der Ungültigerklärung und Einziehung des Jagdscheins (§ 18 S. 1 in Verbindung mit § 17 Abs. 1 S. 2 BJagdG) noch hinsichtlich der diesbezüglichen Anordnung des Sofortvollzugs nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO eine andere rechtliche Sichtweise angebracht oder eine andere Entscheidung zu treffen als im Rahmen der angefochtene waffenrechtlichen Entscheidungen (BayVGH, B.v. 15.8.2008 . - 19 CS 08.1471 - juris Rn. 25 - 28). - VGH Bayern, 12.02.2007 - 19 CS 06.2210
Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2019 - 21 CS 19.871
Die jagdrechtlichen Verpflichtungen des Antragstellers lassen sich - abgesehen davon, dass er ausweislich seines Antrags auf Erteilung (Verlängerung) seines Jagdscheins Mitpächter ist - bis zum unanfechtbaren Abschluss des Verfahrens z.B. durch Beauftragung eines anderen Jägers erfüllen (BayVGH, B.v. 12.2.2007 - 19 CS 06.2210 - juris Rn. 28).